Anfrage Gastschützen-Training Pistole 25m
Möchtest du als Gastschütze in der Schiessanlage der Schützengesellschaft Au-Widnau den Verein und das sportliche Pistolenschiessen kennenlernen?
Wir führen an folgenden Tagen Gastschützen-Anlässe durch:
Termine 2026:
- Samstag, 8. August 2026, 13:30 - ca. 15:30 Uhr - Schützenanlage Rheinauen, 9443 Widnau
Der Gastschützen-Anlass richtet sich an Gäste, welche an einer späteren Vereinsmitgliedschaft und auch Teilnahme an unserer Jahresmeisterschaft interessiert sind. Diese beinhaltet interne und auswärtige Schiesswettkämpfe, teilweise mit Lizenzpflicht.
Unser Verein pflegt das sportliche Schiessen.
Gastschützen werden bei uns aus Sicherheitsgründen zwingend durchgehend von Schützenmeister betreut. Dies bedeutet für unseren Verein einen grossen zeitlichen Aufwand.Für Schützen, welche unabhängig Schiessübungen ohne Teilnahme am Vereinsleben durchführen wollen, empfehlen wir die dafür vorgesehenen Schiesskeller. Diese bieten auch die entsprechende Infrastruktur dafür.
Bitte sende die Gastschützenanfrage eine Woche vor dem Termin, damit wir dies einplanen können. Ein Training kann nur durchgeführt werden, wenn genügend Schützenmeister und Scheiben verfügbar sind.
Die Entscheidung, ob ein Gastschütze zugelassen wird, unterliegt dem Obmann Pistole.
Bei weiteren Fragen:
Marco Galetti, Obmann Pistole, Telefon 079 549 44 85
Ablauf:
- Die Anfrage "Gastschützen-Anlass" via Homepage platzieren
- Warten auf die Bestätigung
- Der Gastschützen-Anlass kostet CHF 80.00 pro Person und ist bar vor Ort zu bezahlen.
- Bitte zwingend ein Ausweisdokument (ID oder Pass, Ausländerausweis) mitbringen.
- Zu Beginn findet eine kurze Einführung mit Theorieteil statt.
- Danach findet unter Aufsicht ein Training auf der 25m-Schiessanlage statt.
Zugelassene Waffen:
Ordonnanzpistolen bis max. 9mm gemäss Hilfsmittelverzeichnis sowie Kleinkaliberpistolen.
Die Munition 9mm muss beim Verein gekauft werden.
Zugelassene Schützen:
Personen mit folgenden Nationalitäten sind aufgrund Art. 12 Abs. 1 der geltenden Waffenverordnung zum Gastschützen-Anlass nicht zugelassen: Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Serbien, Sri Lanka, und Türkei
Datenschutz
Mit dem Absenden des Formulars erklärst du dich damit einverstanden, dass deine Angaben gespeichert und an die zuständigen Personen weitergeleitet werden, um das Training zu organisieren.
Schiessordnung
Bitte lies im Voraus die verbindliche Schiessordnung, welche strikt einzuhalten ist:
--> Diese Anfrage gilt nur für das Schiessen mit Gewehr auf 300m